IT-Systeme sauber abschalten. Daten rechtssicher bewahren.

Wir archivieren ERP-Systeme, Datenbanken und E-Mail-Postfächer insolventer Unternehmen gesetzeskonform nach GoBD, HGB und AO — damit laufende IT-Kosten zulasten der Masse enden, ohne die Aufbewahrungspflicht zu verletzen.

iteon GmbH · Fredersdorf-Vogelsdorf, Brandenburg

Drei Probleme, die mit der Verfahrenseröffnung beginnen.

Die IT eines insolventen Unternehmens verursacht weiter Kosten und rechtliche Pflichten — unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird.

§ 257 HGB · § 147 AO

Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit dem Verfahren

Je nach Unterlagenart gelten 6, 8 oder 10 Jahre — unabhängig davon, ob das Unternehmen noch besteht oder die Systeme längst abgeschaltet sind. Seit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (2025) ist die Frist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt.

Insolvenzmasse

Laufende IT-Kosten zehren die Masse auf

Lizenzen, Hosting und Wartungsverträge laufen weiter, solange niemand die Systeme fachgerecht extrahiert und abschaltet. Jeder Monat kostet die Gläubiger Geld.

Personalsituation

Oft ist kein IT-Personal mehr greifbar

Nach Betriebseinstellung fehlt häufig genau das Wissen über die Systemlandschaft, das für eine saubere und vollständige Datenextraktion nötig wäre.

Was wir übernehmen.

Ein durchgängiger Service von der Bestandsaufnahme bis zum jederzeit auswertbaren Archiv — abgestimmt auf den Ablauf eines Insolvenzverfahrens.

Dateninventarisierung

Identifikation und Kategorisierung aller relevanten Datenquellen — ERP-Systeme, Buchhaltung, E-Mail, CRM.

Revisionssichere Archivierung

Kryptografische Hash-Kette und qualifizierter Zeitstempel sichern Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit nach GoBD.

Individuelle Abrechnung

Zahlungsmodelle, die den unregelmäßigen Zahlungsströmen eines Insolvenzverfahrens gerecht werden.

Direkte Zusammenarbeit

Enge Kooperation mit Kanzleien und Insolvenzverwaltern — Integration in bestehende Abläufe statt zusätzlichem Koordinationsaufwand.

Beratung & Schulung

Best Practices zur Datenarchivierung und Einordnung der rechtlichen Anforderungen für Ihr Team.

Zugänglichkeit während des Verfahrens

Strukturierter, schneller Zugriff auf archivierte Daten für Gerichte, Gläubiger und Prüfbehörden.

Vom Erstkontakt zum abgeschalteten System.

Vier Schritte, die parallel zum laufenden Verfahren stattfinden.

Erstgespräch & Systemanalyse

Bestandsaufnahme der IT-Landschaft, verbleibender Zugriffsmöglichkeiten und eine belastbare Aufwandsschätzung — auch wenn kein internes Personal mehr verfügbar ist.

Dateninventarisierung

Identifikation aller aufbewahrungspflichtigen Datenquellen und Abstimmung, welche Auswertungen später noch benötigt werden.

Archivierung & Zeitstempel

Revisionssichere Übernahme in ein GoBD-konformes Archiv mit Hash-Kette und qualifiziertem Zeitstempel.

Freigabe zur Abschaltung

Die Altsysteme können kostensparend stillgelegt werden. Die Daten bleiben strukturiert, durchsuchbar und beweiskräftig zugänglich.

Sie arbeiten bereits mit einem Aktenarchiv zusammen?

Viele Kanzleien haben schon einen Dienstleister für die physische Aktenarchivierung. Unser Fokus liegt bewusst auf der IT-Seite — ERP-Systeme, Datenbanken, digitale Postfächer. Das ergänzt bestehende Dienstleisterbeziehungen, statt sie zu ersetzen.

Sprechen wir über Ihr Verfahren.

Kurzes Erstgespräch, unverbindlich — wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

+49 (0)33439 449342
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